Der Kirchenrat trägt die Verantwortung in allen Fragen der Verwaltung
(Personal, Finanzen, Unterhalt der Gebäude, Forstwesen u.s.w.) in der Kirchgemeinde Risch mit den zwei Pfarreien Risch und Rotkreuz. Die Aufgaben des Kirchrates sind im «Gemeindegesetz des Kanton
Zug» geregelt. Die gleichen Vorgaben gelten auch für die Einwohner- und Bürgergemeinde.
Der Kirchenrat ist eine staatskirchliche Behörde deren Mitglieder alle 4 Jahre von der Kirchgemeinde Risch gewählt, respektive bestätigt werden müssen.
Die Mitglieder des Kirchenrates werden von den Ortsparteien dem Stimmvolk zur Wahl vorgeschlagen.
Normalerweise findet jedes Jahr im Juni und im Dezember eine Kirchgemeindeversammlung statt.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen (z. B. bei einer Pfarrer- bzw. Gemeindeleiterwahl) können darüber hinaus jederzeit einberufen werden.
Präsidentin:
Betreuung Räume der Kirchgemeinde
(Zentrum Dorfmatt / Rischer Stube):
Margrith Hammer, Risch
Email: margrith.hammer@kg-risch.ch
Finanzen
Ruth Gwerder, Risch
Email: ruth.gwerder@kg-risch.ch
Bau
Daniel Moos, Rotkreuz
Email: daniel.moos@kg-risch.ch
Personal
Christoph Henzen, Rotkreuz
Email: christoph.henzen@kg-risch.ch
Katholische Kirchenverwaltung Risch
Postfach 422
6343 Risch-Rotkreuz
Kirchenschreiberin: Priska Schneider, Buonas, Email: priska.schneider@kg-risch.ch
Kirchmeierin: Veronika Hess, Risch, Email: veronika.hess@kg-risch.ch
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommision:
Präsident: Giovanni Pirali
Mitglieder: Beat Koller
Barbara Eugster